ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AFFILIATPARTNER/BOTSCHAFTER

Folgende Vereinbarung wird zwischen den Parteien SPONSOR POWER AG, (kurz SP genannt) Schmiedgasse 6, CH 9100-Herisau und dem Affiliatepartner/Botschafter (kurz AB genannt) eingegangen:  
 
Präambel: 
Die AGB für Affiliatepartner und Botschafter wurden so abgestimmt, dass ein friedvolles, wertschätzendes und respektvolles Miteinander, zum allerhöchsten Wohle aller Beteiligten, die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit darstellt. 
 
1 Eingangsbestimmungen/Umfang des Vertrages 
1.1 Dem AB wird hiermit das nicht-exklusive Recht eingeräumt, die Produkte und Dienstleistungen von SP zu vermarkten und zu verkaufen, und zwar in Übereinstimmung mit den ethischen Grundsätzen von SP, dem SP-Bonusplan, den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, den Anweisungen auf den SP-Affiliate-Webseiten und Landingpages und in anderen Mitteilungen von SP. 
1.2. Der AB ist hiermit berechtigt, Ausrichtung, Art und Weise, sowie Örtlichkeit seines Einsatzes und verfügbare Zeit selbständig zu wählen. Der AB verpflichtet sich, die Marketing- und Ethikregeln von SP, den SP-Bonusplan, die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, die Anweisungen auf der SP-Partner-Webseite/BackOffice und in anderen Mitteilungen von SP zu befolgen. 
1.3 Der AB bestätigt hiermit, dass er die Bedingungen dieses Vertrages, die Marketing- und Ethikregeln von SP und den SP-Bonusplan gelesen und verstanden hat. Die SP-Marketing- und -Ethikregeln sowie der SP-Bonusplan sind durch diesen Verweis Teil dieses Vertrags und bilden als solche zusammen mit diesem Vertrag die Vereinbarung zwischen SP und dem AB. 
1.4 Dem AB ist sich bewusst, dass er oder sie keine Garantie an Einkommen, Gewinn oder Erfolg erhält, und dass SP noch der jeweilige Empfehlungsgeber/ Sponsor eine Gewinngarantie erteilen oder Versprechen bezüglich zu erwartender Gewinne durch die Tätigkeit des AB im Rahmen des Vertrages geben darf und kann. 
1.5 SP behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesem Vertrag, dem Bonusplan, den Marketing- und -Ethikregeln, den Verfahren, den Waren, den Dienstleistungen, den Abzügen und den Preisen vorzunehmen, indem es den AB entweder mündlich oder schriftlich, per E-Mail, über das SP-Kommunikationssystem, die Newsletter, die SP- Webseite (domswiss.me) oder das Backoffice darüber informiert. Wenn hiernach die AB weiterhin die SP-Produkte oder -Dienstleistungen verkaufen und/oder bewerben oder die Geschäftsideen von SP weiterleiten, nachdem angekündigte Änderungen der Bedingungen dieses Vertrags, des Bonusplans oder der Marketing- und -Ethikregeln durchgeführt wurden, wird davon ausgegangen, dass der AB den neuen aktualisierten Versionen dieses Vertrags ausnahmslos zugestimmt hat. 
1.6 Online-Vertrieb und -Marketing. Nur ein SP-Partner mit einem unterzeichneten Online-Verkaufsvertrag ist berechtigt, SP Produkte online zu unserem Einzelhandelspreis als niedrigsten Preis zu verkaufen. Unautorisierte Verkäufe, die eine Verletzung oder einen Bruch mit unserem Partnervertrag bzw. den Marketingregeln und -vorschriften darstellen, haben eine Strafe bis zu 5.000 Euro pro Fall und/oder eine Kündigung des SP-Partnervertrags zur Folge. 

2 Rechtliche Position des AB 
2.1 Der AB ist nicht Vertreter der Firma SP und hat auch nicht das Recht dazu, sich als solcher auszugeben, weshalb er keinerlei Verpflichtungen oder Verträge im Namen von SP vereinbaren kann. 
2.2 Sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, kann keine der beiden Parteien die andere zu etwas verpflichten oder auf andere Weise vertreten, die über die ausdrücklich im Vertrag formulierten Punkte hinaus geht. 
2.3 Keine der Vertragsparteien haftet für Unternehmungen, die vom jeweils anderen, oder von dessen Mitarbeitern, Händlern oder Vertretern, getroffen werden. 
 
Gewerbeanmeldung - mögliche Steuern und sonstige Abgaben 
3.1 Der AB ist verpflichtet, sich eigenständig um die gewerblichen Vorschriften seines Wohnsitz-Landes zu kümmern und den vor Ort gesetzlichen Bedingungen entsprechend zu handeln. 
3.2 AB muss eigenverantwortlich für die Steuern und Abgaben aufkommen, die für seine oder ihre Tätigkeit erforderlich sind, wie zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Einkommenssteuern, etwaige Sozialabgaben und mögliche Umsatzsteuern. 
3.3 Sofern der AB umsatzsteuerpflichtig ist, muss er oder sie eine Kopie der Bescheinigung über die Umsatzsteuerregistrierung an SP weiterleiten. 
3.4 Der AB muss SP über alle etwaigen Änderungen bezüglich seiner/ihrer Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer oder anderen Abgaben innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Änderung in Kenntnis setzen. 
 
4 Allgemeine Pflichten des AB 
4.1 Marketing und Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen von SP müssen auf rechtlich, ethisch und moralisch korrekte Weise erfolgen und der AB darf keine irreführenden, oder insbesonders Heilaussagen Aussagen über die Produkte und Dienstleistungen von SP oder über den Stand der Dinge zwischen SP und dem AB treffen. Der AB ist hiermit verpflichtet, die im BackOffice veröffentlichten Marketing- und Ethikregeln zu befolgen und den Ethikkodex zu befolgen. Darüber hinaus muss der AB jederzeit ein einwandfreies und professionelles Verhalten gegenüber zukünftigen Kunden und neuen Affiliatepartnern und Botschaftern an den Tag legen. Sollte der AB gegen die festgelegten Marketing- und Ethikregeln verstoßen, ist SP berechtigt, diesen Vertrag gemäß Ziffer 19.3 dieses Vertrages mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 
4.2 Der AB muss eine eigenständige Buchführung machen. Die Buchführung soll in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den aktuellen Regeln des jeweiligen Landes zur durchgeführt werden. Der AB muss sich die in seinem Wohnsitzland für seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und dergleichen beschaffen. 
4.3 Der AB soll bemüht sein, SPs Produkte und Dienstleistungen außerhalb der Affiliatepartner an Endunden zu vertreiben und zu verkaufen, damit eine stabile Einkommensbasis geschaffen werden kann. 
4.4 Repräsentiert der AB die Firma SP, bildet sein Affiliate-Partner-Team weiter und/oder übernimmt Verpflichtungen bezüglich der Produkte oder Dienstleistungen, darf der AB nur solche Informationsmaterial verwenden, welches von SP hergestellt wurde. Sofern der AB andere Marketingmaterialien benutzen möchte, müssen diese SP gezeigt werden, woraufhin dem AB schriftlich von SP mitgeteilt wird, ob dieser die Materialien beim Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen verwenden darf.  
4.5 Bei der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen von SP, oder bei der Rekrutierung von Vertriebsleuten, ist es dem AB nicht gestattet, andere Behauptungen, Informationen, Versprechen oder Garantien im Namen von SP zu verbreiten als die, die aus dem Informationsmaterial von SP hervorgehen. 
4.6 Ohne die Zustimmung von SP darf der AB sich nicht zur Geschäftstätigkeit, Organisation oder dem Geschäftszweck der Firma SP äußern, egal ob dies der Wahrheit oder Unwahrheit entspricht. Falls der AB wahre oder unwahre Gerüchte über die jetzige oder zukünftige Geschäftstätigkeit, Organisation oder Geschäftszweck der Firma SP in Umlauf bringt, kann SP den Partnervertrag gemäß Punkt 19.3 mit sofortiger Wirkung aufheben. 
4.7 Der AB soll kein eigenes Warenlager aufbauen. Erworbenen Produkte sollen kurzfristig binnen 6 Wochen nach Erhalt verkauft oder verbraucht worden sein.  
 
5 Allgemeine Pflichten der Firma SP 
5.1 SP muss korrekte Angaben zu allen Produkten und Dienstleistungen machen, die der AB von SP oder dessen Lieferanten erhält. 
5.2 SP muss Marketingmaterialien herstellen, die vom AB beim Vertrieb der Waren verwendet werden. 
 
6 Eigene Affiliate-Partner 
6.1 Bei der Anwerbung von eigenen Affiliate-Partnern und Botschaftern muss der AB dafür Sorge tragen, dass diesen die Inhalte dieser AGB vertraut sind.  
6.2 Der AB muss solche eigenen Partner anleiten und unterstützen und regelmäßig mündlich und schriftlich über Dienstleistungen, Produkte und die Arbeitsweise der Firma SP informieren. 
6.3 Bei der Anwerbung von eigenen Partnern darf der AB keine Versprechen machen, weder in Bezug auf die Einkommenshöhe oder der Möglichkeit, Untervertriebsleute/eigene Partner einzubeziehen, noch in Bezug auf die Möglichkeit, Sponsormittel und Unterstützung von anderen Vertriebsleuten innerhalb des Netzwerkes der Firma SP zu erhalten. 
 
7 Provision / Vergütung / Bonusplan  
7.1 Der AB hat Anspruch auf Provision für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen der Firma SP durch den AB an Kunden gemäß des jeweils aktuellen Bonusplanes, sowie auf den Verkauf durch die vom AB angeworbene Affiliatepartner und Botschafter, teils durch deren eigenen Verkauf, teils durch den Verkauf von deren angeworbenen Affiliatepartnern und Botschaftern usw., gemäß dem Bonusplan von SP. 
7.2 Die Provision wird gemäß dem Bonusplan von SP berechnet, der einen Teil des Partnervertrages darstellt. 
7.3 Die Provision gilt als bestätigt, wenn das Risiko der Waren, auf denen die Vergütung beruht, auf den Endempfänger übergegangen ist. 
7.4 Sofern eine Stornierung von Warenlieferungen erfolgt, deren Vergütung bereits an den AB erfolgt ist, so ist diese an SP zurück zu erstatten, bzw. wird mit noch nicht ausgezahlten Provisionen verrechnet. 
 
8 Preise und Bezahlung 
8.1 Der AB bezahlt bei der Bestellung von Produkten und Dienstleistungen den für Affiliate-Partner ausgeschriebenen Warenpreis im Partner-Shop/Backoffice.  
8.2 Die Bezahlung erfolgt bei Bestellung. 
 
9 Produkte und Dienstleistungen 
9.1 Diejenigen Waren und Dienstleistungen, mit denen der AB seine Kunden beliefern kann, sind der SP-Homepage zu entnehmen. 
9.2 Die Firma SP kann zu jedem Zeitpunkt die Waren und Dienstleistungen sowie das Waren- und Dienstleistungssortiment ändern oder mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen aufhören. 
9.3 Die Firma SP verlangt vom AB keinesfalls, eine bestimmte Menge Waren und/oder Dienstleistungen zu kaufen. 
9.4 Lieferungen, die dem AB zugesendet, jedoch nicht von diesem abgeholt wurden und/oder somit zurückgegangen sind, werden bis zu sechs Monate lang bei SP aufbewahrt, bevor die Waren eingezogen werden. Hat der SP während dieser Zeit nicht mit SP Kontakt aufgenommen, werden die Waren nicht erstattet oder der Gegenwert dafür zurückbezahlt. 
Die erneute Liefergebühr ist vom AB zu erstatten, wenn die Rücklieferung fahrlässig vom Partner zu verantworten ist. 
9.5 Dem AB wird dringend empfohlen, die gängigen Kommunikationskanäle des Unternehmens wie z.B. Backoffice, Offizielle Telegramm-Gruppe, zu nutzen und unsere Partner-Newsletter zu abonnieren, um von unseren anstehenden Aktionen, Sonderangeboten und aktuellen Unternehmensnachrichten zu profitieren. 
 
10 Unerlaubtes Werben 
10.1 Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 90 Tagen im Anschluss daran verpflichtet sich der AB dazu, keine physische oder juridische Person, die im Vertrieb von SP Netzwerk arbeitet und entweder aktiv oder inaktiv ist, dahingehend zu beeinflussen, aktiv bei anderen Vertriebsgesellschaften oder bei konkurrierenden Unternehmen tätig zu werden.  
10.2 Falls der AB unerlaubte Werbung wie oben beschrieben betreibt, ist SP befugt, den Partnervertrag mit sofortiger Wirkung gemäß Punkt 19.3 dieser Vertragsbedingungen zu kündigen. 
 
11 Nichtmaterielle Rechte 
11.1 In Übereinstimmung mit den SP Marketing- und Ethikregeln ist es dem AB nicht gestattet, das AB-Material oder jegliches Marketingmaterial, das von SP zur Verfügung gestellt wird, zu verändern. Der AB darf keine SP-Marken für eigene Marketing- oder Verkaufszwecke verwenden und darf keine SP-Marken im Namen des Unternehmens registrieren. 
11.2 Der AB verpflichtet sich, SPs Recht auf die Warenzeichen im Zusammenhang mit der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen von SP nicht zu verletzen. Der AB darf keine Übereinkommen treffen oder unterstützen, die SPs Ansehen oder deren Produkten schaden könnten.  
 
12 Medien, Presse und weitere 
12.1 Der AB darf nicht im Namen von SP Informationen über SPs Produkte oder Waren verbreiten, oder sich dazu in Fernsehen, Radio, Presse, Drucksachen oder anderen Kommunikationsmitteln äußern, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis und Freigabe durch SP. Nehmen Medien Kontakt mit dem AB auf, muss dieser sie an die Presseabteilung bei SP verweisen.  
12.2 Falls der AB ohne die Zustimmung von SP Informationen wie in Abschnitt 12.1 beschrieben weitergibt, kann SP den Partnervertrag mit sofortiger Wirkung gemäß Punkt 19.3 dieser Vertragsbedingungen kündigen. 
 
13 Schweigepflicht 
13.1 Der AB erklärt sich damit einverstanden, im Geltungszeitraum des Partnervertrages und während der darauffolgenden 12 Monate weder Informationen zu verbreiten, die als Geschäftsgeheimnis der Firma SP angesehen werden können, noch andere vertrauliche Informationen, z. B. über SPs Netzwerkstruktur, die der AB durch seinen Vertrieb und Verkauf in Verbindung mit seinem Partnervertrag kennengelernt hat. Der AB darf solche Informationen nicht auf eine Weise verwenden, die der Firma SP schaden könnte.  
13.2 Falls der AB Angestellte hat, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass keine Informationen wie oben beschrieben durch die Angestellten an Außenstehende weitergetragen werden. 
13.3 Die Schweigepflicht, wie sie in diesem Punkt beschrieben wird, gilt nicht bezüglich vertraulichen Informationen, die zu dem Zeitpunkt bereits allgemein bekannt waren, als der AB sie bekommen hat. Sie gilt auch dann nicht, falls die vertraulichen Informationen nach dem erwähnten Zeitpunkt öffentlich wurden, ohne dass dies durch den AB verursacht wurde.  
13.4 Bei Vertragsbeendigung muss der AB sämtliche Warenproben, Aufzeichnungen, Notizen oder Informationen über Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Angaben, die Eigentum der Firma SP sind (einschließlich Kopien der Netzwerkstruktur), und die der AB während der Vertragslaufzeit bekommen oder angefertigt hat, zurückgeben. Der AB erklärt sich hiermit einverstanden, solche Aufzeichnungen, Notizen und Angaben das Eigentum der Firma SP sind.  
 
14 Wettbewerbsverbot  
14.1 Während der Vertragsdauer ist es dem AB ohne schriftliche Erlaubnis durch die Firma SP untersagt, Dienstleistungen, die SP selbst oder über andere erbringt, direkt oder indirekt zu verkaufen oder anzubieten. 
14.2 Während der Vertragsdauer und während der darauffolgenden 90 Tage ist es dem SP untersagt, Marketingvereinbarungen mit einem von SPs Produkt- oder Dienstleistungslieferanten zu treffen.  
14.3 Im Falle der Registrierung über den Empfehlungslink von SP, ist es gestattet, einen eigenen Provisionsvertrag mit den bestehenden Produktlieferanten der VIAMO-World zu schließen.  
14.4 Es gilt kein Wettbewerbsverbot gegenüber anderen Vertriebsfirmen, wenn diese nicht in direkter Konkurrenz zu SP stehen und Punkt 10 dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.  
 
15 Haftungsbeschränkung  
15.1 Beide Parteien stimmen zu, dass der Vertrag nicht auf der Grundlage von Versprechungen, Zusagen, Garantien oder sonstigen Zusicherungen (ob schriftlich oder mündlich) jeglicher Art von Seiten der anderen Partei abgeschlossen wird, mit Ausnahme dessen, was schriftlich im Vertrag festgehalten wurde. 
15.2 SP haftet in keinerlei Weise für Verluste oder Schäden, ob direkt oder indirekt, gleich welcher Art, die durch z. B. verspätete Lieferung, fehlerhafter Waren oder Dienstleistungen oder aufgrund anderer Umstände oder Versäumnissen verursacht wurden, selbst wenn diese auf die Firma SP oder dessen Lieferanten zurückzuführen sind.  
15.3 Der AB muss die Firma SP und dessen Lieferanten vor jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Kosten einschließlich möglicher Anwaltskosten bewahren, die als Folge seines/ihres Zuwiderhandelns gegen den Partnervertrag entstehen können. 
15.4 Falls Haftungsschäden eintreten, kann die Firma SP die Provision des AB in der dem vom AB verursachten Schaden entsprechenden Höhe einbehalten.  
 
16 Persönliche Daten  
16.1 Die Firma SP ist Verantwortliche und Besitzerin der Kunden- und Partnerdateien. SP ist dazu verpflichtet, die gesammelten Personendaten entsprechend der geltenden DSGVO gesetzesmaßig zu behandeln und zu schützen. 
16.2 AB erklärt sich einverstanden, dass der Sponsor/Werber/Empfehlungsgeber Adressdaten, Telefonnummer und Email-Adresse über das Backoffice für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Unterstützung einsehen kann. 
 
17 Vertragslaufzeit und Kündigung 
17.1 Dieser Vertrag ist gültig, sobald der AB diesen sowie die Vertragsbedingungen, via SP`s Homepage bei Registrierung akzeptiert und gilt bis auf weiteres.  
17.2 Der AB hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. 
17.3 SP verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. 
17.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 
 
18 Vorzeitige Kündigung 
18.1 Nur AB hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen durch Kündigung per Einschreiben an die andere Partei zu kündigen.  
18.2 Jede der Parteien hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung per Einschreiben aufzuheben, sofern die andere Partei die Zahlungen eingestellt hat, Konkurs angemeldet hat, Vergleichsverhandlungen begonnen hat oder auf andere Weise als insolvent erscheint. 
18.3 SP kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen, wenn: 
- der AB sich an unerlaubtem Werben, wie in Punkt 10 „Unerlaubtes Werben“ in diesen Vertragsbedingungen beschrieben, beteiligt. 
- der AB die Warenzeichen im Widerspruch zu Punkt 11 dieser Vertragsbedingungen verwendet. 
- der AB sich der sogenannten Täuschung, wie in Punkt 16 dieser Vertragsbedingungen beschrieben, bedient. 
- der AB sich dem Wettbewerbsverbot, wie in Punkt 14 dieser Vertragsbedingungen beschrieben, widersetzt. 
- der AB nicht die bestellten Waren und Dienstleistungen gemäß Punkt 8 dieser Vertragsbedingungen bezahlt. 
- der AB sich ohne die Erlaubnis durch die Firma SP im Widerspruch zu Punkt 4.7 dieser Vertragsbedingungen äußert oder Gerüchte verbreitet. 
- wenn der AB gegen das Gesetz oder gegen die Marketing- und Ethikregeln von SP gemäß Punkt 4.1. verstößt; 
- der AB ohne die Erlaubnis durch die Firma SP Informationen gemäß Punkt 12.1 dieser Vertragsbedingungen weitergibt. 
18.4 Sofern der AB sich der sogenannten Täuschung bedient, kann SP den Vertrag mit sofortiger Wirkung gemäß Punkt 19 dieser Vertragsbedingungen kündigen. Täuschung bedeutet, dass die Kunden ohne ihr Wissen oder ihr Einverständnis an eine Dienstleistung oder ein Produkt der Firma SP oder dessen Zulieferbetrieben gebunden werden. 
18.5 Sofern die Firma SP das Recht hat, den Vertrag gemäß Punkt 18.3 dieser Vertragsbedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, hat sie stattdessen die Möglichkeit, den AB von seiner/ihrer Stellung innerhalb des Netzwerkes von SP auszuschließen, bis eine endgültige Abrechnung oder eine Lösung zwischen den Parteien erreicht worden ist. Desweiteren hat SP das Recht, die eventuell angefallene und noch nicht ausbezahlte Provision des AB bis zum Eintreffen einer solchen Lösung einzubehalten. 
 
19 Folgen der Kündigung 
19.1 Bei Vertragsbeendigung hat der AB keinerlei Anrecht auf Entschädigung. 
19.2 Bei Vertragsbeendigung muss der AB binnen 30 Tagen sämtliche Warenproben, Aufzeichnungen, Notizen oder Informationen über Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Angaben, die Eigentum der Firma SP sind (einschließlich Kopien der Netzwerkstruktur), und die der AB während der Vertragslaufzeit bekommen oder angefertigt hat, zurückgeben. Der AB erklärt sich hiermit einverstanden, solche Aufzeichnungen, Notizen und Angaben das Eigentum der Firma SP sind. 
 
20 Passivität 
20.1 Falls eine der Parteien es unterlässt, eines seiner Rechte gemäß des Partnervertrages in Anspruch zu nehmen, oder eine bestimmte Angelegenheit zu verfolgen, die als Teil des Vertrages angesehen werden kann, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass die Partei auf dieses Recht verzichtet. 
20.2 Sollte es der Wunsch einer der Parteien sein, auf ein Recht oder das Verfolgen einer bestimmten Angelegenheit zu verzichten, muss diese Partei dies in jedem Einzelfall schriftlich mitteilen. 
 
21 Übertragung / Vererbung 
21.1 Der AB darf seine Rechte und/oder Pflichten, die aus dem Partnervertrag hervorgehen, nicht übertragen oder nicht verpfänden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch die anderen Partei. 
21.2 Der AB kann die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag mit Antreten des kompletten Ruhestandes jederzeit an Erbberechtigte in erster Ordnung übertragen. 
21.3 Im Todesfall und bei ungelöster Erbfolge hat SP das Recht, eingehende Provisionen bis zur vollständigen Lösung der Erbfolge einzubehalten. 
 
22 Ungültigkeit einer Bestimmung 
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages für ungültig befunden werden, bedeutet dies nicht, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit ungültig ist. Stattdessen sollte ein solcher Punkt in einer vernünftigen Lösung neu vereinbart werden, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht. 
 
23 Schlichtung / Gerichtsstand 
23.1 Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in der Schweiz vereinbart. 
23.2 Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Partnervertrag, die nicht auf dem Wege der Mediation geklärt werden können, werden schlussendlich durch schweizerischer Gerichtsbarkeit als erste Instanz entschieden. 
 
Alle Punkte von Punkt 1 bis Punkt 23 durchgelesen, voll verstanden und hiermit vollumfänglich akzeptiert. 

VIAMO-World – ein Brand der  
SPONSOR POWER AG – Alle Rechte vorbehalten 
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